Normenhandbuch: Treppen
Von Igor Gruschko, Kateryna Suzina
Treppen werden oft übersehen, aber wie Sie wissen, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Verbindung verschiedener Ebenen und Programme in Wohn-, öffentlichen und Landschaftsbauprojekten. In diesem ständig aktualisierten Artikel geben wir wichtige Tipps für die Gestaltung sicherer und komfortabler Treppen.
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Treppenbreite
- Achten Sie darauf, dass zwischen den Handläufen eine Mindestbreite von 75 cm für eine Einzelperson, 125 cm für ein Paar und 187,5 cm für ein Trio vorhanden ist, damit die Menschen ungehindert aneinander vorbeikommen können.
- Es wird empfohlen, die Handläufe mindestens 100 cm über der Trittstufenmitte anzubringen
- Um den Menschen einen bequemen Zugang zu ermöglichen, muss die Durchgangshöhe mindestens 200 cm betragen, besser ist jedoch eine Erhöhung auf 220 cm oder mehr.
- Um eine sichere und komfortable Nutzung einer Treppe zu gewährleisten, ist es wichtig, mögliche Barrieren wie hängende Rohre oder Lichter, Stangen oder Geländer, Dachschrägen oder Akustikdecken zu berücksichtigen.
Handlaufhöhe
- Nach der deutschen Norm DIN 18065 liegt die empfohlene Höhe für Handläufe in Treppenhäusern bei 80-115 cm über der Trittstufenkante für Erwachsene.
- Um zu verhindern, dass Kleinkinder über Geländer klettern, fordert die DIN 18065 eine Mindesthöhe von 65 - 75 cm für Kinderhandläufe zusätzlich zum herkömmlichen Handlauf.
- Die Höhe der Brüstung, die als Absturzsicherung auf Treppen, Balkonen, Terrassen und generell überall dort, wo ein deutlicher Höhenunterschied besteht, installiert werden muss, muss zwischen 90 und 110 cm über der Kante der Trittstufen liegen.
- Die Mindesthöhe des Handlaufs für Treppen in Wohngebäuden mit einer Absturzhöhe (der vertikale Abstand von der Oberseite der Treppe bis zum Fußboden oder Boden darunter) von bis zu 12 Metern beträgt 90 cm über der Kante der Trittstufen, gemäß DIN 18065
- Bei gleicher Absturzhöhe muss der Handlauf in einer Arbeitsstättenkonstruktion 100 cm über der Trittstufenkante liegen (DIN 18065)
- Bei Gebäuden mit einer Fallhöhe über 12 Metern beträgt die empfohlene Handlaufhöhe gemäß DIN 110 18065 cm.
- Bei der Planung des Handlaufs ist darauf zu achten, dass der Handlauf eine passende Höhe hat. Empfohlen wird eine Höhe zwischen 80 und 115 cm.
- Ein Mindestabstand von 5 cm zwischen Treppenhandlauf und angrenzenden Bauteilen (z. B. einer Wand) stellt sicher, dass der Handlauf sicher umgriffen werden kann.
- Treppen mit vier und mehr Stufen müssen an mindestens einer Seite einen festen Handlauf mit angebrachtem Griff haben.
- Beträgt die nutzbare Treppenbreite mehr als 1.5 m, müssen beidseitig der Treppe Handläufe angebracht werden.
- Bei Treppenbreiten über 4 m muss zusätzlich ein Zwischenhandlauf in der Treppenmitte angebracht werden.


1 Kommentare
Vielen Dank für all die wunderbaren und nützlichen Informationen.